Vielleicht kennt sich ja
jemand der werten Leser damit aus:

141,70 Euronen zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basissatz nach § 247 des BGB seit dem 26.02.04

Hab mir bzgl. der Betriebskostennachforderung ja eine Aufstellung inkl. der Zinsen vom Anwalt schicken lassen, aber auch danach bin ich nicht so schlau geworden, das jetzt ausrechnen zu können. Schissdreck aber auch!
Wohnaergerliches 21:43h Kommentieren (0 Kommentare)

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