Zahlenwerke
Den ganzen Nachmittag und Abend mit der Steuererklärung beschäftigt und wieder mal geärgert, dass ich schlampigerweise nicht alle möglichen Belege aufbewahrt habe ... wenn man doch immer vorher wüsste, was man noch so alles brauchen kann.
Ist zwar nur ein eigentlich simpler Fall der AN-Steuererklärung, und da hab ich schon so ein nettes Programm womit das alles kinderleicht sein soll, und trotzdem bleiben noch Fragen offen. Nicht grad meine Welt.
Es kennt sich nicht zufällig jemand von Euch damit aus?
Für mich bleibt nämlich noch die Frage offen, ob ich die Tilgung und Zinsen meines BAföG-Bankdarlehens vielleicht irgendwo geltend machen kann. In den Weiten des Netzes ist diesbezüglich leider auch nix zu finden.

Tja, WE rum und Steuererklärung noch nicht fertig - Ziel nicht erreicht.


sven, 15. Feb 04
BAföG
ist doch ein zinsloses Darlehen, wie möchtest Du dann Zinsen geltend machen?

ella, 15. Feb 04
Tja, noch die alte Regierung
unter dem Dicken hatte sich überlegt:
wenn jemand sein seine Studienzeit verlängert, weil er sich nach dem 2. Fachsemesters entscheidet, das Fach zu wechseln, dann wird zwar für das neue Studium die normale Förderungsdauer BAföG gewährt, doch für die beiden Semester, die's jetzt länger dauert, nicht zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur Hälfte als Zuschauss, sondern als voll verzinsliches Bankdarlehen über die DtA bzw. heute KfW. Die muss dann vor dem anderen BAföG-Darlehen zurück gezahlt werden - ist ja auch sinnig wegen der Zinsen. Zu dumm aber auch, wenn man ausgerechnet in diesem letzten Jahr mehr BAföG denn je bekommt.

sven, 16. Feb 04
Oh,
das habe ich noch gar nicht gewusst.

ella, 16. Feb 04
Ich
hab's auch erst erfahren, als ich die Mitteilung vom Studentenwerk bekommen habe. War auch damals ganz baff, weil ich nämlich beim Fach- und Uniwechsel extra nachgefragt hatte, ob ich jetzt quasi zwei Semester schneller studieren muss, oder die gleiche Semesterzahl zur Verfügung habe - letzteres wurde mir bestätigt. Es gibt da in der Juristerei irgend einen Begriff, der ausdrückt, dass der Bürger auf die Entscheidung und Information einer Behörde vertrauen darf ... tja, beim BAföG ist dies explizit ausgeschlossen. So kann man innerhalb eines Jahres ne Hucke voll Schulden machen ... genau der passende Start in's Berufsleben.
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